Von Profis geplant und gebaut: Auf Erfahrung vertrauen.
Eines ist natürlich ganz wesentlich: Ob Wohn- oder Nutzbau, wer mit Holz baut, darf keinesfalls auf gute und intensive Planungs- und Bauvorbereitung verzichten! Erste Ansprechpartner und wichtigste Anlaufstelle sind dabei die Salzburger Holzbau-Meister. Sie stehen für bestes Know-how, beraten vorab ausführlich und erledigen von der Planung bis zur Fertigstellung alles aus einer Hand!
Die Holzbau-Meister in Salzburg bieten Ihnen eine solide Basis für Ihr Bauvorhaben. Mit ihrem umfassenden Know-how sind staatlich geprüfte und lizenzierte Holzbau-Meister Experten für den fachgerechten und optimalen Einsatz des Baustoffs Holz.
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In dieser Kategorie finden Sie alle Holzbau-Meister in der Stadt Salzburg!
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Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die Errichtungvon Holzgebäuden der Gebäudeklasse 1 (i.S.d. OIB-Richtlinien)“
PLZ:5400
Ort:Hallein
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender gem. § 94 Z 82, eingeschränkt auf die Herstellung und Aufstellung von Holzzäunen bis zu einer Höhe von 125 cm
PLZ:5541
Ort:Altenmarkt im Pongau
Webseite:
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich der Errichtung von Carports bis zu einer Gesamtfläche von max. 50 m², sowie Gartenhütten, Treppen, Balkonen und Holzfassaden an Gebäuden bis Gebäudeklasse 2
PLZ:5322
Ort:Hof bei Salzburg
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich der Errichtung von Balkonen ohne tragende Elemente, von Holzfußböden,Außenschalungen und Terrassen sowie auf den Dachausbau (Trockenbauweise)
PLZ:5552
Ort:Forstau
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender gem. § 94 Z 82, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich die Errichtung von bis zu 2-geschoßigen Wohnbauten, landwirtschaftlichen Gebäuden, Dachstühlen, Balkonen, Treppen, Terrassen sowie Holzschalungen;
PLZ:5603
Ort:Kleinarl
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender gemäß § 94 Z. 82 GewO 1994 eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten, bei Gebäuden mit der Einschränkung auf 2 Obergeschoße sowie max. 200 m² Wohnfläche;
PLZ:5500
Ort:Bischofshofen
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender
PLZ:5550
Ort:Radstadt
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf Holzschindeldeckungen den Einbau von Fenstern, die Errichtung von Gartenhäusern und Holzzäunen sowie die Erneuerung von Fassadenverplankungen
PLZ:5412
Ort:Puch bei Hallein
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten auf die Errichtung von Zäunen, Terrassenböden, Schalungen, Lattungen und Balkonen, auf Grundlage statischer Berechnungen von dazu befugten Personen
PLZ:5071
Ort:Wals-Siezenheim
Webseite: