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Holzbau-Meister Salzburg

Pongau - Holzbaugewerbetreibende mit Einschränkungen

Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich der Errichtung von Balkonen ohne tragende Elemente, von Holzfußböden,Außenschalungen und Terrassen sowie auf den Dachausbau (Trockenbauweise)
5552
Forstau
Holzbaugewerbetreibender gem. § 94 Z 82, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich die Errichtung von bis zu 2-geschoßigen Wohnbauten, landwirtschaftlichen Gebäuden, Dachstühlen, Balkonen, Treppen, Terrassen sowie Holzschalungen;
5603
Kleinarl
Holzbaugewerbetreibender gemäß § 94 Z. 82 GewO 1994 eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten, bei Gebäuden mit der Einschränkung auf 2 Obergeschoße sowie max. 200 m² Wohnfläche;
5500
Bischofshofen
Holzbaugewerbetreibender
5550
Radstadt