Holzbau-Meister Salzburg
Pongau - Holzbaugewerbetreibende mit Einschränkungen
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich der Errichtung von Balkonen ohne tragende Elemente, von Holzfußböden,Außenschalungen und Terrassen sowie auf den Dachausbau (Trockenbauweise)
PLZ:5552
Ort:Forstau
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender gem. § 94 Z 82, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich die Errichtung von bis zu 2-geschoßigen Wohnbauten, landwirtschaftlichen Gebäuden, Dachstühlen, Balkonen, Treppen, Terrassen sowie Holzschalungen;
PLZ:5603
Ort:Kleinarl
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender gemäß § 94 Z. 82 GewO 1994 eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten, bei Gebäuden mit der Einschränkung auf 2 Obergeschoße sowie max. 200 m² Wohnfläche;
PLZ:5500
Ort:Bischofshofen
Berechtigung:Holzbaugewerbetreibender
PLZ:5550
Ort:Radstadt