ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG über die Gewährung von Mitarbeiterprämien für das Jahr 2024
Die Bundesinnung Holzbau hat mit der Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag zur Gewährung einer Mitarbeiterprämie im Kalenderjahr 2024 abgeschlossen, der rückwirkend ab 01.01.2024 in Kraft tritt. Es besteht somit die Möglichkeit, ab sofort diese Prämie auszuzahlen.
Wir übermitteln Ihnen in der Anlage diesen Zusatzkollektivvertrag und weisen darauf hin, dass auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter:
Mitarbeiterprämie 2024 gemäß § 124b Z 447 EStG 1988 FAQs zur Mitarbeiterprämie 2024 gemäß § 124b Z 447 EStg 1988 veröffentlicht wurden.
Download: Zusatzkollektivvertrag 2024