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ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG über die Gewährung von Mitarbeiterprämien für das Jahr 2024

Die Bundesinnung Holzbau hat mit der Gewerkschaft Bau-Holz einen Zusatzkollektivvertrag zur Gewährung einer Mitarbeiterprämie im Kalenderjahr 2024 abgeschlossen, der rückwirkend ab 01.01.2024 in Kraft tritt. Es besteht somit die Möglichkeit, ab sofort diese Prämie auszuzahlen.

Wir übermitteln Ihnen in der Anlage diesen Zusatzkollektivvertrag und weisen darauf hin, dass auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter:
Mitarbeiterprämie 2024 gemäß § 124b Z 447 EStG 1988 FAQs zur Mitarbeiterprämie 2024 gemäß § 124b Z 447 EStg 1988 veröffentlicht wurden.

Download: pdfZusatzkollektivvertrag 2024

 

Fachgruppentagung 2019

Einladung zu unserer diesjährigen Fachgruppentagung samt einem Anhang betreffend die geplante Erhöhung der Grundumlage ab dem Jahr 2020 und einem Anmeldeformular, das Sie entweder ausdrucken oder interaktiv ausfüllen und retournieren können.

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Holzbaupreis 2019

proHolz Salzburg lädt gemeinsam mit der Kammer der ZiviltechnikerInnen | ArchitektInnen und IngenieurInnen Oberösterreich und Salzburg zur Einreichung hervorragender

Projekte für die Auszeichnung Holzbaupreis Salzburg 2019 ein. Wir bitten um möglichst zahlreiche Einreichungen – die Ausschreibung kann hier heruntergeladen werden.

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Datenschutz-Grundverodnung

Datenschutz-Grundverodnung (DSVGO): 

Hier können Sie sich eine Checkliste zur ab  25.05.2018 geltenden DSGVO für Holzbaubetriebe und ein ausführliches auf den Holzbau abgestimmtes Muster-Verarbeitungsverzeichnis herunterladen

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