Flexible Arbeitszeit im Holzbau
Flexible Arbeitszeit im Holzbau – Mustervereinbarung neu:
Aufgrund der mit 01.05.2018 wirksam gewordenen Änderungen im Rahmenkollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe und der damit verbundenen Ausdehnung der flexiblen Arbeitszeit haben wir ein neues Muster für Einzelvereinbarungen erstellt, das Sie sich hier herunterladen können.
ACHTUNG: Ohne eine solche Vereinbarung darf das Durchrechnungsmodell mit den flexiblen Arbeitszeiten nicht angewendet werden und es fallen automatisch Überstunden an bzw. kommt man bei Nichtbeachtung schnell in den Bereich des Lohn- und Sozialdumpings.
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