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Holzbau-Meister Salzburg

Pongau Zimmerergewerbe mit Einschränkungen

Zimmerergewerbe mit Einschränkungen aus dem Pongau

Holzbaugewerbetreibender, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich der Errichtung von Balkonen ohne tragende Elemente, von Holzfußböden,Außenschalungen und Terrassen sowie auf den Dachausbau (Trockenbauweise)
5552
Forstau
Holzbaugewerbetreibender gem. § 94 Z 82, eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten hinsichtlich die Errichtung von bis zu 2-geschoßigen Wohnbauten, landwirtschaftlichen Gebäuden, Dachstühlen, Balkonen, Treppen, Terrassen sowie Holzschalungen;
5603
Kleinarl
Holzbaugewerbetreibender gemäß § 94 Z. 82 GewO 1994 eingeschränkt auf die ausführenden Tätigkeiten, bei Gebäuden mit der Einschränkung auf 2 Obergeschoße sowie max. 200 m² Wohnfläche;
5500
Bischofshofen
Holzbaugewerbetreibender
5550
Radstadt